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Themen zur Behinderung

NEU Änderung im Nahverkehr für Schwerbehinderte

Seit dem 1. September können Schwerbehinderte mit Beiblatt und Wertmarke im Schwerbehindertenausweis kostenlos in ganz Deuutschland reisen (bisher auf einen Radius von 50km und einige wenige Verkehrsgemeinschaften begrenzt). Das Streckenverzeichnis ist somit entfallen! Dies begrenzt sich im  Bahnverkehr jedoch auf Nahverkehrszüge, ausgeschlossen sind ICs und ICEs. Nun soll es darum gehen, den Behinderten diesen Service auch zu ermöglichen, sprich dass der Nahverkehr auch barrierefrei gestaltet ist, so der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe.

 

Persönliches Budget

Seit 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, ihr Leben selbst zu gestalten - so die UN - Behindertenrechtskonvention der vereinigten Nationen.

Das persönliche Budget ist wirklich eine tolle Sache. Der Behinderte kann zum Arbeitgeber werden, alles selbst organisieren, sich die Gelder, die er bekommt, so einteilen, wie er es am besten braucht. Selbstbestimmt und so frei wie möglich leben - das ist das Prinzip des Persönlichen Budgets, das schon 2001 in Deutschland eingeführt wurde. Statt auf Pflegedienste zu warten und um sechs Uhr bettfertig gemacht zu werden, kann man sein Leben selbst gestalten. So zumindest die Theorie.

Denn das Verfahren ist extrem komplizietert und wird durch die Bürokratie nur unnötig erschwert. Was eigentlich in sechs Wochen abgewickelt sein soll dauert zum Teil bis zu einem Jahr. Um den benötigten Bedarf nachzuweisen bedarf es Gutachten, Gegengutachten, persönliche Gespräche - und viel Ausdauer und Kraft.

Nur 10.000 genehmigte PBs gibt es derzeit in Deutschland - obwohl die Zahl der Berechtigten in die Millionen gehe. Das Problem ist, dass, obwohl es das PB nun schon so lange gibt, viele nicht genug davon wissen oder gar Wissen was das ist. Dabei informieren und beraten die Krankenkassen, die Rentenversicherung und das Arbeitsamt. Doch da ist schon das nächste Problem. Genau diese Beratungsstellen sind auch Kostenträger. Doch auch das Arbeits- und Sozialministerium hat so genannte Servicestellen eingerichtet, um Behinderten beim Antrag zu helfen. Die Servicestellen sollen die Anfragen bündeln, eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene sein. Die zuständigen Berater berichten jedoch, dass kaum jemand anruft. Alle zwei Monate eine Beratung, ein echter Antrag vielleicht alle zwei oder drei Jahre. Und wenn jemand anruft, weiß er oft nicht, welchen Sinn das persönliche Budget eigentlich hat. "Dass die Kostenträger die Beratung selbst machen, ist gefährlich", sagt Alfonso Román-Barbas. Er ist selbst Budget-Empfänger und berät in Düsseldorf andere Behinderte, die ein Persönliches Budget beantragen wollen.

Beraten wird immer noch dort, wo auch genehmigt wird. Und allein das macht denen, die es interessiert, schon Angst. Man sollte Mut zur Eigeninitiative haben und die Sache in die Hand nehmen, sein Leben selbst gestalten zu können.

 

Rundfunkgebühren: Nachteilsausgleich für Behinderte gestrichen

2013 soll es so weit sein: Das Merkzeichen RF schützt nicht mehr vor der Rundfunkgebührenbefreiung. Der neue Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren ist beschlossen. Viele sind nun verunsichert - und das zu recht. Brauchten sie doch noch nie Rundfunkgebühren zahlen.

Ab 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung gezahlt – die so genannte Haushaltsabgabe. Die Gebühr bleibt bei 17,98 Euro pro Monat.

Wer bisher auf Grund des Merkmals RF im Schwerbehindertenausweis von der Gebühr befreit war, muss dann ein Drittel des normalen Beitrages zahlen, wenn er nicht zu einer der folgenden Gruppen gehört:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

Empfänger von Grundsicherung

Empfänger von Hilfe zur Pflege

 

Heilmittelbehandlung behinderter Menschen

„Menschen mit Behinderungen werden, auch im Gesundheitswesen, immer wieder mit hohem Verwaltungsaufwand belastet. Der Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses eröffnet praxisnahe Entlastungen, die jetzt von allen Beteiligten mit Leben gefüllt werden müssen“, verdeutlichte der Behindertenbeauftragte. Der Beschluss werde nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Die Heilmittelbehandlung behinderter Menschen ist am 6. und 7. Juni 2011 Thema einer Veranstaltung des Behindertenbeauftragten im Rahmen seiner Tagungsreihe „Gesundheit für Menschen mit Behinderung - zwischen Ansprüchen der UN-Kon- vention, Kostendämpfung und Wirklichkeit“. Dort sollen auch die Auswirkungen obiger Beschlüsse thematisiert werden.


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Das Jahr der Pflege

Nachdem im Januar 2011 die neuen Gesetze der Gesundheitsversicherung in Kraft getreten sind, ist das Kernprojekt von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für das Jahr 2011 die neue Pflegereform. „2011 werde das Jahr der Pflege“, kündigte Rösler selbst an. Und das wird allerhöchste Zeit, denn Reformen werden nun langsam überfällig und die Vorschläge liegen schon seit zwei Jahren vor.

„Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss.“

Das waren die Worte im Koalitionsvertrag. Wie das allerdings aussehen soll, weiß wohl auch heute noch keiner so richtig. Aber der Minister „wird sich um das Wohl der Menschen, den Fachkräftemangel und die Ausweitung der Pflege von Demenzkranken kümmern“. Die Finanzen stünden an zweiter Stelle. Die Vorhaben sind ja sehr löblich, aber wieder einmal soll erst Geld ausgegeben werden, was noch gar nicht da ist. Denn diese Änderungen werden wieder einmal deutlich mehr Geld verschlingen. Geld, was schon jetzt fehlt. Denn Fakt ist auch, dass die Zahl der zu Pflegenden steigt. So können sich Versicherte eigentlich schon jetzt darauf einstellen, dass die Beiträge von 1,95% für Eltern und 2,2% für Kinderlose nicht mehr lange so bleiben. Aber das Wohl der Menschen soll ja auch an erster Stelle stehen - was sie zahlen sollen, erfahren sie noch früh genug.

Was für Rösler jedoch fest steht, ist, dass er von der Minutenpflege weg will. Außerdem sollen in der Pflege Zuwendung und Aktivierung mehr in den Vordergrund treten. Auslöser der ganzen Reform ist jedoch die steigende Zahl der Demenzkranken, die bisher kaum berücksichtigt werden. So ist ein Vorschlag, dass es statt der drei Pflegestufen derer künftig fünf geben soll, die dann auch den Grad der Selbstständigkeit berücksichtigen sollen.

Außerdem soll die Arbeit der Pflegekräfte attraktiver gemacht werden. Des weiteren soll der Streit um den Pflegetüv beendet werden. Das Ziel soll eine Schiedsstelle sein, die bessere Kriterien für die Benotung von Pflegeheimen vorgibt. So soll künftig vermieden werden, dass Pflegeheime eine gute Benotung auf Grund von freundlichen Zimmern bekommen, auch wenn die Patientenversorgung mangelhaft ist. Zentrale Punkte, wie der Ernährungszustand oder die Verhinderung von Druckgeschwüren, soll bei der Benotung eine größere Rolle spielen. Schon im November gab es einen Versuch, die Noten transparenter zu machen. Dies ist jedoch am Veto zwei kleinerer Verbände gescheitert, da es zu einem einstimmigen Ergebnis kommen muss, um etwas zu ändern. Mitte März soll hier schon gehandelt werden und das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Schiedsstelle beschließen.

Mehr dazu ist hier zu lesen:

http://gesundheitspolitik.verdi.de/information/nachrichten/showNews?id=d7b90638-297f-11e0-4c21-001ec9b03e44

Wer jedoch auf der Suche nach einem Heim ist, hat die Möglichkeit der „Weißen Liste“. Diese Checkliste hilft auf wichtige Aspekte zu achten und vor Ort die richtigen Fragen zu stellen. Außerdem können sich Nutzer eine Frageliste zusammenstellen, die genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Zur weißen Liste und mehr dazu hier:  http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de24725&SID=DCGH7yk02eswi9c3wSF1awM2wVGA80

Des weiteren soll ein Patientenrechtegesetz verabschiedet werden. Ein Punkt sollen die Krankenhäuser sein, wo Zweibettzimmer die Regel werden sollen. Außerdem regte Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Regierung, einen Entschädigungsfond für Opfer medizinischer Behandlungsfehler an. Ein weiterer Punkt solle den Krankenkassen Druck machen. So sollen Anträge auf Reha oder medizinische Hilfsmittel, die nicht binnen vier Wochen bearbeitet werden, als genehmigt gelten.

Dies alles muss jedoch auch finanziert werden. Wie? Der Patient stehe an erster Stelle. Das ich gut und schön, aber letztendlich muss der Patient diese erste Stelle auch tragen. Da ist es doch nicht uninterresant zu wissen, wie das Finanzierungsmodell aussehen soll. Da gibt es einen sehr umstrittenen Plan. So soll die Pflegeversicherung durch private, verpflichtende „individualisierte“ Kapitaldeckung ergänzt werden. Heißt?? Ganz einfach: Riester-Rente für die Pflegeversicherung. Das jedoch wäre das Ende der bestehenden Umlagefinanzierung. Einen Sozialausgleich soll es eventuell aber auch geben. Dadurch werden für die Versicherten etwas Mehrkosten von etwas 15 bis 20 Euro entstehen.

Eine andere Möglichkeit wäre ein kollektiver Spartopf, ähnlich dem Versorgungsfonds des Bundes für Beamte. Dort wird ein Teil der Lohnerhöhungen eingezahlt, von der Bundesbank verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt. Wie hoch jedoch diese Rücklage sein muss, weiß noch keiner. An erster Stelle stehen ja immer noch die Patienten.

 

Die SPD ist damit jedoch gar nicht einverstanden. Sie fordert eine Finanzierung durch eine Bürgerversicherung. Außerdem strebt sie eine menschenwürdige Pflege an. Pflegekräfte sollen besser bezahlt werden und auch für pflegende Familienangehörige soll es Verbesserungen geben. Auf jeden Fall soll der Pflegebeitrag weiterhin gleichberechtigt von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit müsse allerdings ganz neu definiert werden, um diese Ziele zu erreichen. Hierbei sollen sechs Kriterien eine Rolle spielen: Mobilität, Denk- und Kommunikationsfähigkeit, auffälliges Verhalten, Möglichkeiten zur eigenständigen Versorgung sowie Bewältigung des Alltags.


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Pflegende Angehörige

Einer der wichtigsten Punkte ist, wie ich finde, jedoch die Privatpflege. Die Pflegenden sind Familienangehörige, die die Gesellschaft erheblich entlasten. Sie kümmern sich zum Teil rund um die Uhr um pflegebedürftige Eltern, Kinder oder den Ehepartner. Diese Menschen brauchen dringend Entlastung. Vier Millionen Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Doch nur rund 1,5 Millionen sind als pflegebedürftig anerkannt. Der Rest erhält keine Unterstützung, die sie jedoch dringend brauchen.

"Angehörigenpflege entlastet die gesetzliche Pflegeversicherung und die Sozialhaushalte erheblich. Sie ist allerdings nicht zum Nulltarif zu haben", so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Würde es die Angehörigenpflege nicht geben, so würden die Beiträge zur Pflegeversicherung sehr viel höher sein. Deshalb sollten diese Menschen bei der Pflegereform nicht vergessen werden. Und nicht nur das. Sie sollten auch eine große Rolle spielen, um eine große Stütze unseres Sozialsystems zu stärken. Denn würde es die pflegenden Angehörigen nicht geben, hätte Deutschland ein nicht geringes Pflegeproblem. Rösler kündigte schon an, dass die Angehörigen bedacht werden müssen. Doch fürchte ich nicht in dem Umfang, wie es angemessen wäre.

Immer wieder liest man, dass die Pflege zu Hause gefördert und jedem ermöglicht werden soll. Doch um diesen kraftraubenden Alltag zu bewältigen, der nicht selten 24 Stunden hat, braucht es dringend mehr Unterstützung. Sonst laufen immer mehr Angehörige Gefahr selbst krank zu werden - und dürfen zum Dank noch draufzahlen. Die Angehörigen brauchen unbedingt mehr finanzielle Hilfen und Leistungen aus der Pflegeversicherung, mehr Unterstützung für eine bessere Pflege, das Recht auf einen fairen Rentenbeitrag - und ein bisschen mehr Anerkennung.


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