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Auf leisen Sohlen ...

„Transparent, stabil und gerecht – wir sorgen für ein faires Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine Gesundheitsversorgung auf dem bewährt hohen Leistungsneiveau sichert.“

„Mit unseren Reformen haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass den Menschen auch künftig unser solidarisch und qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem zur Verfügung stehen wird.“

 

Mittlerweile haben wahrscheinlich schon alle davon gehört, dass es neue Gesetze gibt. Eine Erhöhung der Beiträge von 0,3 Prozentpunkten - aber das ist doch halb so schlimm. Arbeitgeber müssen ja auch mehr zahlen. Bei Ärzten und Apotheken kann man künftig auf Rechnung zahlen - ist doch ok und vielleicht gar nicht schlecht. Und das mit den Zusatzbeiträgen? Das wird so schlimm schon nicht werden...

 

Und genau diesen Anschein soll die Reform machen. Denn diese Gesundheitsreform schleicht zur Tür herein und bringt viele Gesetze mit sich, die wir aber erst ganz bewusst mit der Zeit begreifen, erkennen werden und auch sollen. Noch sind die Veränderungen eher unscheinbar. Doch 2012 werden wir dann verstehen und begreifen, dass nur noch der gut versorgt ist, der es sich leisten kann.

Zum 1. Januar 2011 ist das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG), oder einfacher die nächste Gesundheitsreform, in Kraft getreten und die Opposition spie Gift und Galle, als die Gesetze verabschiedet wurden - doch verhindern konnte sie das Ende der Solidargemeinschaft und die Erschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft im Gesundheitswesen nicht: Privat-Versicherte, Kassenpatienten, die Vorkasse leisten und „ganz normale“ Kassenpatienten, die nicht in Vorkasse gehen können. Vielleicht doch alles nicht so schlimm? Nein, schlimmer …

Das Debakel beginnt schon bei den Krankenkassen und Krankenhäusern, bei denen „die Ausgaben stabilisiert werden sollen“ - so die Regierung. Das bedeutet konkret, dass bis 2013 7,5 Mrd. Euro eingekürzt werden - zu Lasten der Krankenversorgung, der Dienstleister im Gesundheitswesen und am Ende natürlich der Versicherten. Fatal wird es dann, wenn man noch etwas ins Detail geht:

Zum einen werden die Verwaltungskosten der Krankenkassen zwei Jahre lang eingefroren. Noch mehr Druck auf Tarifverträge werden die Folge sein. Gleichzeitig aber erhöht sich der Verwaltungsaufwand imenz allein durch die Zusatzbeiträge; deren Beratungen, Auskünften und der Möglichkeit der Vorauszahlung. Die nötige Beratung kann so bald kaum noch gewährleistet werden. Tip für die, die etwas beantragtes abgelehnt bekommen haben und Wutentbrannt in die die KK-Filiale stürzen: Ruhig Blut, die Mitarbeiter sind schon genervt und unter Druck genug. Die Wut erst einmal mit einem freundlichen Lächeln zu kaschieren wirkt da oft mehr, als gleich los zu poltern. Wenn das nicht hilft, kann man immer noch rot anlaufen. Und: Auch die Mitarbeiter dort zahlen selbst überhöhte Beiträge und haben die Gesetze nicht gemacht.

Der Sozialausgleich soll bis 2014 aus dem Gesundheitsfonds beglichen werden. Damit ist Gewiss, dass im Fond kaum noch Geld angespart werden kann und die überhöhten Zusatzbeiträge kaum vermeidbar werden. Somit kommt Gesundheitsminister Rösler doch zu seiner Kopfpauschale - sogar mit Ansage.

Den Krankenhäusern wird die Hälfte der Budgeterhöhung gestrichen. Das heißt weniger Leistung und Versorgung für Patienten und mehr Stress für die Angestellten, weil die zu den Folgen auch hier starke Personaleinsparungen auffangen müssen. Ver.di rechnet mit bis zu 50.000 Stellen, die direkt gefährdet sind. Die Arbeitsbelastung der Beschäftigten wird in unzumutbahrer Weise erhöht. Dabei ist im Bereich der Krankenpflege das Maß der Erträglichkeit bereits schon weit überschritten - und der Finanzdeckel sitzt jetzt fester denn je.

Doch wie nun sehen die neuen Gesetze aus, die uns im einzelnen betreffen?


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Der Beitragssatz

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind von 14,9% auf 15,5% gestiegen. Dabei tragen die Arbeitgeber einen Anteil von 7,3%. Hier wird der Arbeitgeberanteil eingefroren. Kostensteigerungen tragen künftig nur noch die Arbeitnehmer und Rentner, die jetzt eh schon einen höheren Beitragssatz, nämlich 8,2%, als die Arbeitgeber zahlen. Kostensteigerungen werden zukünftig durch Zusatzbeiträge, die von den Krankenkassen erhoben werden, ausgeglichen. Auch die werden ausschließlich von den Arbeitnehmern, Rentnern, etc. getragen.


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Einkommensabhängige Zusatzbeiträge

Bisher durften die Zusatzbeträge nicht mehr als ein Prozent des Einkommens betragen. Diese Regelung ist entfallen. Über die Höhe entscheidet jede Krankenkasse selbst und der kann so hoch sein, wie sie es für nötig hält. Der Zusatzbeitrag ist für alle Mitglieder gleich hoch. In diesem Jahr sind es noch recht wenige Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben werden, Zahl jedoch steigend. Über 50 Kassen geben ihren Mitgliedern sogar die Garantie, das bis Ende 2011 kein Zusatzbeitrag erhoben wird. Das wird sich jedoch in den kommenden Jahren ändern.

Erhöht sich der Zusatzbeitrag der Kasse, hat man das Recht, die Krankenkasse zu wechseln, auch wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Allerdings muss die Kündigung auch erfolgen, bevor der erste Zusatzbeitrag oder dessen Erhöhung erstmals fällig wird. Also in der Zeit zwischen Bekanntgabe und erster Berechnung des Zusatzbeitrages. Für Familienversicherte, die kostenfrei mitversichert sind, fällt der Beitrag nicht an.

Unter http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/ findet ihr eine Liste der Krankenkassen, die für 2011 die Garantie geben, keinen Zusatzbeitrag zu veranschlagen.

Vorsicht ist geboten, wenn man die Zusatzbeiträge ignoriert, sich stur stellt. Denn das führt zu heftigen Säumniszuschlägen. Dazu könnt ihr hier mehr lesen: http://www.krankenkassen.de/sys/presse-news/saeumniszuschlag/


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Der Sozialausgleich

Für finanzielle Härtefälle, die den Zusatzbeitrag nicht leisten können, greift der Sozialausgleich. Geld gibt es immer dann, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten übersteigt. Dann greift automatisch der Sozialausgleich, der grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert wird. Nur: Grundsätzlich heißt in diesem Fall erst 2014. Bis dahin wird auch der Sozialausgleich aus den Beitragseinnahmen des Gesundheitsfond gezahlt. Im Grunde zahlen die einen es also ein, weil die anderen keine Beiträge zahlen - was sie ja auch nicht können. Womit die Zusatzbeiträge dann noch schneller ansteigen.

 

Doch das System des Sozialausgleichs ist komplizierter, als es scheint, und täuscht wieder einmal nur vor, wie toll diese Regelung doch ist. Denn ob ein Versicherter überfordert ist, entscheidet sich nämlich nicht anhand der Summe, die die Kasse vom jeweiligen Versicherten verlangt, sondern an dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Jetzt könnte man denken: Wenn jemand 800 € verdient, würde der maximale Zusatzbeitrag bei 16 € liegen - entsprechende 2% des Einkommens. Verlangt die Kasse als Zusatzbeitrag aber 40 €, würde er 24 € über den 2% liegen. Das wäre logisch und fair. Er verdiehnt 800 €, muss höchsten 2%, also 16 € zahlen, bekommt also 24 € erstattet. Der Clou: Dies bedeutet noch lange nicht, dass er diese erstattet bekommt.

Denn: Der durchschnitlliche Zusatzbeitrag, der für die Errechnung des Sozialausgleichs von nöten ist, errechnet sich nicht einfach aus den Beiträgen aller Kassen, sondern wird vom Bundesministerium für Gesundheit für ein Jahr festgelegt. Dazu werden vom Schätzerkreis des Bundesgesundheitsministeriums nichts anderes als die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen im Gesundheitsfonds wiedergespiegelt und gegenüber gestellt. Kommt dabei ein Plus heraus, kommt es zu einem Betrag (wie genau das funktioniert, da muss auch ich leider passen), der den 2% des Zusatzbetrages, den man im Höchstfalle zahlt, gegenübergestellt wird. Wird ein Minus geschätzt, gibt es gar keinen Sozialausgleich mehr für das Jahr. Das ist für das Jahr 2011 gleich der Fall und ist bestimmt ganz und gar kein Zufall. Und wieder mal wurde uns vorgegaukelt, wie toll die Sache doch ist. In Wirklichkeit aber ist es ein ganz ausgebufftes System.


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Neue Kostenerstattungsmöglichkeit bei Arzneimitteln

Andersnamige Medikamente, als die aus Rabattverträgen von Krankenkassen und Herstellern, sind Qualitativ nicht anders als andere Arzneimittel. Dennoch kann es Gründe, wie Unverträglichkeiten, Nebenwirkungen oder Allergien geben, die einen dazu veranlassen, das gewohnte Medikament zu verlangen. Seit Anfang 2011 können sich die Patienten frei entscheiden, welches Medikament sie haben möchten. Dies können auch unrabattierte Medikamente sein. Ist ja eigentlich auch mehr als fair, denn für Allergien kann man ja nichts, werden jetzt manche sagen. Aber Allergien sind ja auch keine Krankeiten und schließlich war dies auch nur ein Beispiel. Denn natürlich gibt es auch hier wieder einen dicken Haken.

Wer ein „Wunschmedikament“ haben möchte, zahlt erst einmal den vollen Betrag bei der Apotheke. Bei der Krankenkasse kann man dann einen Teilbetrag (!) zurück bekommen, und dieser Teilbetrag entspricht der Höhe des Preises des Medikaments aus dem Rabattvertrag. Auf dem Rest bleibt man selbst sitzen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man auf sein „altes“ Medikament beharrt, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Und vor allem gilt bei diesem Weg: Vorher gut informieren! Denn manche Medikamente können schon mal mehrere Hundert Euro kosten. Und der Unterschied zum Rabattmedikament kann dann unter Umständen dementsprechend hoch sein.

In begründeten Ausnahmefällen kann der verschreibende Arzt zwar mit der so genannten „Aut-idem-Regel“ ausschließen, dass der Apotheker ein wirkstoffgleiches Arzneimittel, welches günstiger ist, an seinen Patienten abgibt und der Patient die Differenz dazubezahlt. Dann mach ich das doch einfach so: Mein Arzt macht da ein Kreuz und ich bekomme, was ich will. Das ist schon richtig - aber zu Lasten eures Arztes. Denn anstatt des Patienten muss der dann die Differenz aus seinem Budget berappen, womit die „Aut-idem-Regel“ wohl eher selten greifen wird, da die auch schon immer geringer werden.

Die Krankenkassen, so auch der AOK-Bundesverband, raten übrigens alle davon ab in der Apotheke Vorkasse zu leisten.

Mehr zum Amnog und zur „Aut-idem-Regel“ unter  http://www.sozialblog.com/blog/2011/01/was-heisst-amnog-vor--und-nach.html


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Vorauszahlung und Kostenerstattung

Für gesetzlich Versicherte gibt es ja die Möglichkeit der Vorauszahlung und Kostenerstattung, wie bei einer Privatversicherung. Dies gilt aber nicht nur für Medis, sondern auch für Behandlungskosten beim Arzt. Das bedeutet, dass die ärztlichen Behandlungskosten zunächst von einem selbst getragen werden und diese dann von der Kasse erstattet werden. Der Vorteil ist, dass man eventuell mit wesentlich kürzeren Wartezeiten bei Spezialisten rechnen kann. Und dann auch hier das dicke aber, denn der Nachteil jedoch ist wesentlich gravierender: Die Krankenkasse zieht dem Versichrten erst einmal 5% des Erstattungsbetrages für den Verwaltungsaufwand ab. Zudem ist es möglich, dass die Ärzte nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und somit zum Teil nach deutlich höheren Sätzen abrechnen. Erstattet bekommt man aber lediglich die Kassenleistung. Dazu muss man dann erst einmal wissen, wie hoch diese Beträge sind und dann vom Erstattungsbetrag noch 5% abziehen. Wer es sich also leisten kann in Vorzahlung zu gehen, der sollte auch erwägen und vergleichen, ob der Wechsel in eine Privatversicherung nicht günstiger für ihn ist. Wer also über diese Vorzahlungsmethoden nachdenkt: Lasst es lieber! Ihr seid am Ende der Gelackmeierte.


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Wechsel zur privaten Krankenversicherung

Zukünftig kann schneller und einfacher von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenkasse gewechselt werden. Doch natürlich ist auch hier vorsicht geboten: Ein Zurück von der PKV zur GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich. Und Beitragssteigerungen fallen bei privaten Krankenversicherungen noch öfter und deutlich höher aus als bei gesetzlichen Krankenversicherungen.


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Anmerkung

Ich habe mir Mühe gegeben alles Wichtige auch richtig zusammen zu tragen. Zudem habe ich jede Info mehrmals geprüft. Trotzdem kann ich es nicht ausschließen, dass sich hier oder da trotzdem ein Fehler eingeschlichen hat. Das GKV-FinG und das Amnog sind wirklich sehr komplexe Themen, die zum Teil sehr schwer zu verstehen, nachzuvollziehen und dann auch noch zusammenzufassen sind. Daher bitte ich um Entschuldigung, wenn mir irgendwo ein Fehler unterlaufen ist, was ich jedoch eigentlich ausschließen möchte. 

Falls ihr aber doch irgendwo etwas finden solltet, würde ich mich freuen, wenn ihr mich darüber informiert (mit von wo, wie und warum), damit ich es richtig stellen kann. Fehler können bei so komplexen Themen passieren, sind aber nicht willkürlich oder gewollt.


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