Aktuelles in der Politik
NEU Immer häufiger kommt es zu Aussagen von Betroffenen, dass die Zahlungen von Hartz IV nicht pünktlich zum 1. eines Monats auf dem Konto auftauchen. Oftmals kommt das Geld erst eine Woche später an. Doch wer kommt für den Schaden wie Verzugszinsen und Sornogebühren, welche erheblich sein können, auf?
Der Schaden muss vom Jobcenter ersetzt werden. Ansprüche auf Hartz IV werden zum 1. eines Moinats fällig, so der Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westphalen vom 24.11.2008, Az.: A L 7 B 341/08 AS ER. Der Zahlungseingang vom Jobcenter wird in der Regel am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Empfängers verbucht.
Der Rechtsanwalt Holger Syldath rät sich das Geld für die Stornogebühren und Verzugszinsen zurückzuholen, dazu jedoch einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil sich die Jobcenter häufig nicht kooperativ zeigen, wenn man "privat" die Kosten zurückfordert. Wenn die Behörde das Geld zu spät an den Empfänger überweist, kann dieser nicht dafür verantwortlicht gemacht werden. Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist daher auch bei mehrmaliger, verspäteter Mietzahlung an den Vermieter rechtswiedrig.
NEU Rainer W. Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener initiative für soziale Gerechtigkeit, berichtet in einem Interwiev mit der "Jungen Welt" von einem Ereignis, dass unglaublich erscheint: Das hessische Jobcenter plante für den 26. April den Aktionstag "50 plus", an dem sich ALG II-Bezieher über 50 in der Stadthalle Bad Schwalbach einfinden sollten. Dort sollten sie sich mehreren Zeitarbeitsfirmen (andere wurden gar nicht eingeladen) "präsentieren". Business-Dress und mindestens sechs Bewerbungen, die dann präsentiert werden sollten, wären Pflicht, bei mindestens vier Firmen müssen sich die Hartz IV-Bezieher bewerben. Ein unsachgemäßes Auftreten und Aussehen (schließlich hat doch jeder Arbeitslose einen Anzug im Schrank) sollte dem Fallmanager gemeldet werden und hätte zu Sanktionen geführt. Wie auf dem Sklavenmarkt sollten die Erwerbslosen begutachtet, ausgesucht und zu Spottpreisen verschachert werden. Im Anschreiben an die Betroffenen hieß es "Ältere Arbeitssuchende auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt und wie Unternehmen profitieren können." Von vorn herein war klar, dass die Betroffenen weiterhin ergänzend Hartz IV beziehen müssten.
Erwerbsloseninitiativen haben es geschafft, diesen Aktionstag zunichte zu machen. Auf Grund der angekündigten Demonstrationen beschwerte sich das Jobcenter, dass "weder die Sicherheit noch die Anonymität der Langzeitarbeitslosen garantiert werden könne". In einer solchen aufgeheizten Stimmung wolle man keine Vorstellungsgespräche führen. Zudem sei in einigen Foren des Internets eine unsachgemäße Diskussion geführt worden, die die Bemühungen der Mitarbeiter/in der Jobcenter im Rheingau-Taunus-Kreis nicht wiederspiegeln.
Am 26.04.2012 hat der deutsch Bundestag über die Abschaffung von Hartz IV-Sanktionen abgestimmt. Das Ergebsnis fiel wie erwartet aus und eine klare Mehrheit lehnte den Antrag der Linken ab. Mehr dazu
Es gibt eine neue Weisung an Bezieher des ALG II, die jedoch laut der Wuppertaler Erwerbsloseninitiative "Tacheles e.V." rechtswiedrig ist. Es geht dabei um die Zusatzbeiträge der Krankenkasse, die von den Hartz IV- Empfängern selbst getragen werden sollen.
In der Weisung heißt es: "Macht der Leistungsbezieher von seinem Sonderkündigungsrecht für Zusatzbeträge der Krankenkasse keinen Gebrauch, ist davon auszugehen, dass er bereit ist, den Differenzbetrag selbst aus eigenen Mitteln zu zahlen. Eine Übernahme des Differenzbetrages durch das Jobcenter ist ausgeschlossen."
Dazu Harald Thomé: "Diese Weisung verstößt schlichtweg gegen geltendes Recht. § 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II bestimmt klipp und klar, 'wenn ein Sozialversicherungsbeitrag, worunter Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen zu fassen sind, bsteht, ist dieser vom Einkommen abzusetzen'. Bei der Absetzung hat, entgegen der Weisung, das Jobcenter kein Ermessen. Er muss, insofern er vorhanden ist, abgesetzt werden."
Facebook ist sowieso immer im Gespräch, wegen der Datenspeicherung. In Bezug mit dem ALG II stellt sich hier die Frage, ob die Mitarbeiter berechtigt sind, die Bezieher von Hartz IV "ausspionieren" zu dürfen: Ja, sie dürfen. Zwar sagt der hessische Datenschutzbeauftragte, dass die Jobcenter dies nicht tun sollten, auch sollten die Daten nicht vom Jobcenter nicht gespeichert werden. Doch bei einem Verdacht auf Missbrauch bei Bezügen dürfen sie es schon. Also können die Jobcenter es wieder mal auslegen, wie sie es grad brauchen, wenn es drauf ankommt. Eine Rechtsprechung dies bezüglich gibt es jedenfalls nicht.
Es wird wieder einmal zahlreiche Änderungen geben. Alle Veränderungen findet ihr hier.
Die Bundesregierung will sich abschotten und verhindern, dass die Menschen aus den Pleitestaaten nach Deutschland kommen, um hier ihre Sozialleistungen zu beziehen; "Einwanderung in die Sozialsysteme" nennt es das Bundesarbeitsministerium. Bisher können EU-Bürger vorübergehende Hartz IV-Leistungen beantragen, um sich eine Arbeit zu suchen. Doch dies soll sich nun ändern und die Gesetzesregelung wurde gestoppt. Demnächst können Ausländer, wie z.B. aus Spanien, Griechenland oder Portugal, kein ALG II mehr beantragen. Deutschland schottet sich von der Armut anderer ab.
Die Fallzahlen sprechen jedoch eine ganz andere Sprache, da es nur eine geringe Zahl von Ausländern ist, die ALG II beantragt. Die stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende der SPD sagte dazu: "Die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft in Deutschland Hartz IV beantragt haben, gehen gegen Null." Auch die Arbeitsagentur zeigte sich verwundert. Die Bundesregierung scheint den Flüchtlingen aus den Pleitestaaten zu verwähren, dass sie ihr Glück in Deutschland versuchen und auf eine bessere Zukunft hoffen.
Um Hartz IV-Bezüge und Leistungen aller Art vor Gläubigern zu schützen, sollten Schuldner ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Auf Grund einer Gesetzesänderung zum Jahresanfang können Betroffene ihr Guthaben nur mit einem P-Konto schützen. Auf Girokonten existiert kein Pfädungsschutz mehr! Nur dann ist ein Existenzminimum gerettet. Auf dem P-Konto ist dann ein Betrag von 1028,89€ vor einer Pfändung geschützt.
Nach wievor boomt die Leiharbeit und viele Unternehmen begrüßen diese kostengünstige Art der Beschäftigung, denn Leiharbeiter bekommen im Schnitt ein Viertel weniger Lohn und können ohne die Einhaltung langer fristen gekündigt werden. Dafür dürfen sie dann zusätzlich Hartz IV beantragen, da die Bezahlung vorne und hinten nicht reicht. Seit 1998 stieg die Zahl der Leiharbeiter von 250.000 auf 820.000 an. Jeder Zwölfte ist auf staatliche Leistungen angewiesen. Mittlerweile verdiehnen ca. 19.000 Firmen ihr Geld mit dem Verleihen von Arbeitskräften. Die Unternehmen machen den Reibach und der Staat zahlt drauf. Wovon zahlt der Staat? Von unseren Steuern. Wer bezahlt die Arbeitskräfte der Unternehmen? Wir!
Jedes Jahr das gleiche Spiel: Die Nebenkostenabrechnung, die viel höher ausfällt, als erwartet. Und immer die gleiche Reaktion der Jobcenter: "Wir zahlen ihre Nachzahlung nicht!" Der Streit um die Heizkosten gehört zu den häufigsten Verfahren an den Sozialgerichten. Und wieder bestätigt die Berliner Gerichtspräsidentin Schudoma, dass es nicht an der Streitlust der Kläger läge, sondern größtenteils an falschen Verwaltungsentscheidungen. Oft heißt es in den Hartz IV-Bescheiden: "Sie erhalten bereits den Höchstbetrag (...). Eine weitere Kostenübernahme kann daher nicht mehr erfolgen." Statt die Kosten zu übernehmen, bietet die Arge ein Darlehen an. Dabei gibt es
- wiederholte Rechtsprechungen des Bundessozialgerichts, das Wohnkostenpauschalisierung untersagt,
- die Pflicht zur Einzelfallbetrachtung unter Beachtung der individuellen und regionalen Besonderheiten,
- die Nachweispflicht für Unangemessenheit durch den Leistungsträger,
- die Unzulässiglkeit einer Verwaltungsanweisung als Ersatz für geltendes Recht,
- die Unzulässigkeit der Abwälzung der Leistungspflicht auf ein privates Darlehen.
Was soll man tun, wenn plötzlich der Strom abgestellt wird? Es herrscht eine regelrechte Energiearmut in Deutschland - Tendenz steigend. Dies ist das erschreckende Ergebnis der Verbraucherzentrale in NRW. Wer seine Rechnungen nicht zahlen kann, sollte schnell handeln. Die Verbraucherzentrale in NRW gibt einige Tipps.
Einmal im Jahr, zu Aschermittwoch, verleiht die gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Kreisverband Bonn/Rhein vor der Bonner Agentur für Atbeit die "Saure Gurke". Eine Auszeichnung für eine öffentlich wirkende Persönlickeit, auf die man nicht besonders stolz sein kann. Denn: Die "Saure Gurke" ist keine Auszeichnung für gute Arbeit, sondern steht für einen hervorragenden Beitrag zur "Beleidigung, Ausgrenzung und weiteren Verschlechterungen der sozialen Lage der Erwerbslosen" im vorigen Jahr. Zu den Preisträgern gehörten unter anderem schon Ursula von der Leyen, Gerhard Schröder, Peter Hartz, Wolfgang Clement oder Franz Müntefering. Dieses Jahr jedoch hieß es "and the Gurke goes to ... the Leiter der deutschen Logistikzentren von Amazon!"
"Wir überreichen ihnen diese Auszeichnung in der Anlage (siehe Tupperdose). Sie haben sich den Preis durch ihre offensive Ausnutzung der Notlage von Erwerbslosen mittels der Praxis kostenloser Einarbeitungs-Praktika unter geschickter Ausnutzung öffentlicher Förderpolitik diverser Jobcenter redlich verdiehnt. Letztere tragen insoweit für diese Praktiken Mitverantwortung, ebenso für die Verfestigung und Ausweitung der betohnt deregulierten und miesen Arbeitsbedingungen der Logistikzentren von Amazon."
Mehr zur Verleihung, den Amazon-Skandal und dessen Ausweitung.
Vermögen in Riesterverträgen sowie Rücklagen in der betrieblichen Altersvorsorge werden nicht auf ALG II angerechnet, so die Aktion "Finanzwissen für alle". Vorraussetzung sei jedoch, dass vor dem Ruhestand nicht auf das Geld zugegriffen werden kann.
Bei Vermögen, wie zum Beispiel Sparbüchern, seien bis zu einem Betrag von 750€ pro Lebensjahr für sich und den Partner anrechnungsfrei. Auch hier muss aber geregelt sein, dass das Geld vor Rentenantritt nicht verfügbar ist.
Zum ersten Januar 2012 steigen die Regelsätze für Erwachsene. Nachdem nur 3€ für das nächste Jahr geplant waren gibt es nun 10€ mehr; einen niedrigeren Satz "ließ die Lohn- und Preisentwicklung nicht zu". Die Regelsätze für Kinder bleiben gleich, lediglich für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr gibt es 4€ mehr. Die Hartz IV Bezüge für 2012 sehen demnach folgendermaßen aus:
Singles & Alleinerziehende: Aktuell 364€, ab 01.01.2012 374€
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: Aktuell 328€, ab 01.01.2012 337€
Kind ab 18 bis einschließlich 24 Jahre: Aktuell 291€, ab 01.01.2012 299€
Kind ab 14 bis einschließlich 17 Jahre: Aktuell 287€, ab 01.01.2012 keine Änderung
Kind ab 6 bis einschließlich 13 Jahre: Aktuell 251€, ab 01.01.2012 keine Änderung
Kind bis einschließlich 5 Jahre: Aktuell 215€, ab 01.01.2012 219€
Laut Focus will die Bundesagentur für Arbeit mehr und mehr Sanktionen aussprechen. Einige Hunderttausende müssten sich noch im laufenden Jahr auf Kürzungen einstellen. Bereits im ersten Quartal diesen Jahres hat die Zahl der Sanktionen schon die 300.000 überschritten - 50.000 mehr im Gegensatz zu 2010. Bis zum Ende des Jahres soll es zu einem Rekordwert kommen: Bis dahin sollen rund 900.000 Kürzungen ausgesprochen werden, 2010 waren es insgesamt 828.300. Dabei wollen die Jobcenter angeblich nicht bestrafen, und die erhöhte Zahl der Sanktionierungen sollen ein Anzeichen für eine entspanntere Lage am Arbeitsmarkt sein. Denn nur weil es mehr Arbeitsstellen gäbe komme es auch zu mehr Ablehnungen dieser.
Was der BA-Chef jedoch verschweigt, ist, dass 42% aller Wiedersprüche erfolgreich waren. Wenn Klage eingereicht wurde, lag die Erfolgsquote bei 60%. Viele Leistungskürzungen liegen demnach nicht der Entspannung des Arbeitsmarktes zugrunde, sondern sind schlicht rechtswiedrig. Und die Quote wäre noch höher, so Kipping von den Linken, wenn noch mehr Leistungtsempfänger gegen die Kürzungen an gehen würden. Hinzu kommt, dass Bezieher von ALGII unter 25 Jahren bereits beim kleinsten Verstoß zu 100% sanktioniert werden können und das viele Jobangebote Ausbeutung sind, aber nichts mit Arbeitsverhältnissen zu tun haben.
Normalerweise ist es bisher so, dass bei der Erstausbildung bis 25 Jahren weiter Kindergeld gewährt wird, wenn das Jahreseinkommen des Azubis nach einer Prüfung 8.004€ im Jahr nicht übersteigt. Ab 2012 tritt eine neue Regelung in Kraft und die Prüfung fällt ersatzlos weg, die Berufsausbildenden werden stets als Kind berücksichtigt. Dies gilt jedoch nur bei Erstausbildung oder Erststudium. Danach ist davon auszugehen, dass sich das Kind selbst versorgen kann.
Diese Vermutung kann allerdings durch den Nachweis wiederlegt werden,
- dasss das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung oder einem weiteren Studium befindet, oder
- keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgeht.
Eine Erwerbstätigkeit ist unschädlich, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht 20 Stunden überschreitet, außerdem ein Ausbildungsdienstverhältnis oder eine geringfügig bezahlte Arbeit.
Was in Deutschland nie denkbar wäre, ist in Frankreich eingetreten: Die ARGE-Mitarbeiter verweigern sich Sanktionen auszusprechen! In Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit, obwohl doch so viele Mitarbeiter selbst unter ständigem Druck arbeiten müssen, zum Teil mit Zeitverträgen ausgestattet sind und häufig unter den Arbeitsbedingungen leiden. In Frankreich sind die Sozialgesetze zum Teil ähnlich und die Menschen werden schikaniert. Dazu die Erklärung der Sud ANPE, Gewerkschaft in der französischen Agentur für Arbeit:
"Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitssuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitssuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderung zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitssuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden. Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.
Wir verweigern uns sie auszugrenzen, und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten. Wir schlagen Angebote vor, aber wir zwingen Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitssuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästchen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.
Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitssuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können. Weder Arbeitssuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitssuchenden solidarisch. Wir verweigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote, und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte."
Kinder duschen weniger als Erwac hsene - oder dürfen sie es nur weniger? Diese Frage kann nur durch Hartz IV zustande kommen. Denn in den Hartz IV - Regelleistungen bekommen Kinder weniger Warmwasser-Zuschuss als Erwachsene. Warum? Das kann auch die Bundesregierung nicht erklären. Dafür behauptet sie, dass die Leistungen sogar zu hoch wären!
Anfang 2011 wurde eine neue Berechnungsgrundlage geschaffen, in der Kindern weniger Leisung für Warmwasser zusteht als vorher. Dabei geht es um Haushalte, in denen warmes Wasser mit einem Boiler statt einer Zentralheizung erzeugt wird. Vor der Gesetzesänderung betrug der Anteil für Warmwasser 6,47€, zu Jahresbeginn wurde die Pauschale jedoch herausgerechnet, weil das vorige Berechnungmodell zu kompliziert war, doch wohl nicht so absurd, wie der Gedanke, dass Kinder, die sich täglich einsauen, weniger Wasser brauchen. Wobei: Kaltes Wasser soll ja die Abwehrkräfte stärken. Oder iost der Gedanke, dass Kinder weniger Körperfläche haben und deshalb weniger Waschwasser brauchen?
Angeblich sei es eine Verbesserung, doch bei genauerem hinsehen sogar mehrfach ungerecht. Warum erfahrt ihr hier.
Vor einiger Zeit kam heraus, dass die Arge rechtswidrige Textbausteine verwendet. Dies bezog jedoch vorerst auf den Landkreis Dahme-Spreewald. Seit dem jedoch wurden immer mehr Fälle aus ganz Deutschland bekannt. Dabei handelt es sich um folgende Formulierung:
"Leistungen werden nur dann weiter gewährt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das heißt beispielsweise, dass Sie - sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen - sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen - Ihren Pflichten aus der Eingliederungsvereinbahrung nachkommen, - der Einladung des Jobcenters folgen."
Doch warum ist dieser Textbaustein so rechtswidrig, erscheint er doch als völlig normal und zumutbar? Immer wieder und in mehreren Urteilen wurde den Leistungsträgern seitens der Sozialgerichte aufgelegt, präzise Angaben zu möglichen Rechtsfolgen zu machen. Doch von dieser Regelung findet man kein Wort. Die Androhung, die man in diesem Text findet, ist sehr frei auslegbar und man kann diese verstehen, wie man will. Der Sachbearbeiter könnte diese Androhung je nach Laune besser oder schlechter auslegen. Ein solche Formulierung jedoch hat vor keinem Gericht eine Chance.
Die Textpassage wurde wohl intern von der Bundesagentur für Arbeit angeordnet.
Auch wenn der Bewilligungsbescheid über die Grundsicherungsleistungen noch fehlt, sollte der Befreiungsantrag schon rechtzeitig gestellt werden. Zwar beginnt die Befreiung über die Rundfunkgebührenpflicht erst mit der Bewilligung über die Grundleistungen, doch kann man bei der Gez die sachon anzeigen. So setzt die Befreiung direkt ein, wenn die Bewilligung vorliegt. Auch dort gilt das Antragsdatum.