Urteile - Rechtsprechung
NEU Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 9 WF 151/11
Laut eines Beschlusses des Oberlandesgerichts ist Vermögen in Form von Bausparverträgen oder Lebensversicherungen für anfallende Prozesskosten zu nutzen, bevor man Prozesskostenhilfe beantragt. Im vorliegendem Fall wies das Gericht den Antrag eines 26 - jährigen zurück, weil dieser über Bausparguthaben und eine Lebensversicherung verfügte. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass der Mann mit 26 Jahren noch nicht zwingend auf die Sparanlagen angewiesen sei, um seine Altersvorsorge zu bestreiten.
NEU Sozialgericht Mannheim, Az.: S 10 AS 4474/10
Wenn ein Hartz IV-Empfänger auf Grund einer Weisung der Behörde umziehen muss, müssen die Kosten für einen Nachsendeauftrag vom Jobcenter übernommen werden, da der Nachsendeauftrag zu unvermeidbaren Kosten des Umzugsgehören.
Anfang des Jahres hatte Hartz IV-Plattformsprecherin Brigitte Vallenthin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bildungspaket eingereicht. Am 30. März entschied das Landesozialgericht Nordrhein-Westphalen die Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen "der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs" und hat damit den Weg ftei gemacht, um eine Übertragung an das Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Damit landen die im Februar 2010 verkündeten Grundrechte auf "unverfügbares, menschenwürdiges Existenzminimum" und dem damit verbundenen Recht auf "Bildung und Teilhabe" erstmalsd auf dem Tisch der Verfassungsrichter.
Sozialgericht Mainz, Az: S 10 AS 200/12 ER
Wie das Sozialgericht entschied, muss der Kostenträger die Nebenkostenabrechnung keinesfalls immer übernehmen. Denn nur wer bei Erhalt der Nebenkostenabrechnung aktuell im ALG II-Bezug ist, hat ein Recht auf Übernahme der Nachzahlung der Heizkosten, die zusätzlich zu Hartz IV übernommen werden. Dabei ist irrelevant, ob die Nachzuzahlung zur Zeit eines Bezuges zustande kam oder nicht; ausschlaggebend ist der Erhalt der Nachzahlung.
Bundessozialgericht, Az: B 4 AS 108/10 R
Seit dem 01.04.2012 sind Leistungsträger, wie Jobcenter, dazu verpflichtet den vollen Beitrag eines Basistarifs von privaten Krankenversicherungen zu übernehmen. Wer also bereits vor dem ALG II-Bezug in einer PKV war kann es auch weiterhin bleiben.
Mehr zum Urteil und hier ein Musterantrag auf Übernahme offener Beitragsschulden.
Sozialgericht Berlin, Az.: 55 AS 9238/12
Es hat den ersten Durchbruch gegeben: Die Richter am Sozialgericht Berlin urteilten, dass die Hartz IV-Eckregelsätze verfassungswiedrig sind und gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt!
Die Richter bescheinigten eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.Ein Verfahren gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln wurde ausgesetzt und das Verfassungsgericht soll nun die Sachlage prüfen.
Besonders die Bemessungsgrundlage für die Hartz IV-Sätze wurden kritisiert. Woran werden die Sätze eigentlich festgemacht? Die Berechnungsgrundlagen seien nicht nachvollziehbar und zu gering bemessen, seien willkürlich und unsauber erfolgt. Ebenso wie die erste Fassung habe auch die Zweite systematische Fehler. Das Sozialgericht ist der Meinung, dass der ALG II-Satz 36€ zu niedrig angesetzt ist.
Geklagt hatte eine dreiköpfige Familie, die vom DGB, welcher die Entscheidung begrüßte, verteten wird.
Bundessozialgericht, Az: B 14 AS 17/11 R und B 14 AS 45/11 R
Das Einkommen von Stiefeltern muss auf den Hartz IV-Satz von im Haushalt lebenden, erwachsenen Kindern angerechnet werden. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn auch keine enge Bindung zum leiblichen Elternteil vorhanden sei. Die Klagende bekomme zwar nur das Kindergeld und müsse auch Geld zum Leben und für Miete abgeben, bekomme aber sonst nichts von dem Stiefvater, doch das war für das Gericht nicht von Bedeutung, da es sich nun einmal um eine Bedarfgemeinschaft handel.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2008, dass Stiefeltern für die Kinder aufkommen müssen, bevor ein Hartz IV-Anspruch geltend gemacht werden kann (Az: BvR 1083/09).
Sozialgericht Wiesbaden, Az.: S 23 AS 899/11 ER
Um ein Klassenziel zu erreichen, muss die Arge kurzfristig die Kosten für die Nachhilfe übernehmen. Die Lernförderung sei geeignet und erforderlich, damit der Hauptschüler seinen Abschluss erreicht. Jedoch betonte das Gericht, dass Lernförderungen nicht dazu da seien, um eine bessere Schulart zu ermöglichen.
Bundessozialgericht, Az.: B14 AS 66/11R
Die Kosten für die Auszugsrenovierung eines Hartz IV-Empfängers sind zu zahlen, auch wenn ein Verwandter die Kosten vorerst übernommen hat. Damit wurde einem Revisionsurteil vom Landessozialgericht Hamburg stattgegeben. Es fand eine Verletzung des §11 SGB II statt.
Bundessozialgericht
Es gibt zwei neue Urteile zu Darlehen von Eltern und Geldgeschenken von Verwandten, wenn man Hartz IV bezieht.
- Az.: B 4 AS 46/11 R: Normalerweise wird ein elterliches Darlehen ja als Einkommen angerechnet. Dies muss aber nicht zwingend der Fall sein, denn es gibt auch Ausnahmen, wie im vorliegenden Fall. Ein 25-jähriger bekam zusätzlich zum ALG II-Satz von seinen Eltern ein Darlehen als "Unterhalt" von monatlich 220€, dass immer bei Erhalt der ALG II-Zahlung zurückgezahlt werden sollte. Das Jobcenter rechnete 190€ davon an. Der Mann klagte und bekam Recht. Warum? Wenn Eltern, wie im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass das Geld vom Jobcenter zurückerstattet werde und nur vorläufig einspringen, dürfe das Geld auf das ALG II nicht als Einkommen angerechnet werden.
- Az.B 4 AS 200/10 R: In einem weiteren Fall wurde geklagt, weil Geldgeschenke des Vaters zum Ausgleich des Girokontos als Einkommen angerechnet wurden. Das Gericht entschied jedoch dagegen und bekräftigte seine bisherige Rechtsprechung. Geldgeschenke von Verwandten führen zu einer Anrechnung und somit Kürzung des Hartz IV-Satzes.
Landessozialgericht Nordrhein-Westphalen, Az.: L 19 AS 1870/11 B ER und L 19 AS 1871/11 B
Bewirbt sich ein Bezieher von Hartz IV nicht zeitnah genug (innerhalb von drei Tagen) auf ein Angebot von Jobcenter, so dürfen diese auch Sanktionen aussprechen. Außerdem muss die Bewerbung " in angemessener Form" gestellt sein, so dass die Bewerbung den Atbeitgeber nicht schon beim ersten hinsehen äußerlich und inhaltlich abschreckt.
Sozialgericht Gießen, Az.: S 22 AS 869/09
Das Jobcenter darf Beziehern von ALG II die Bezüghe nicht kürzen oder gar streichen, wenn diese rechtswiedrige Arbeitsverträge ablehnen, auch wenn man damit gegen das SGB II verstößt. In diesem Fall war in dem Vertrag erkennbar, dass Überstunden bezahlt werden sollten, aber nicht wie viele Überstunden anfallen würden. Laut Gericht muss aber für dsen Arbeitsnehmer klar erkennbar sein können, mit wie vielen Überstunden man rechnen muss, bzw. wie viele Überstunden anfallen werden.
Landessozialgericht Hamburg, Az.: L 5 AS 342/10
Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf eine neue Erstausstattung, wenn sie in kurzer Zeit übermäßig abnehmen, so entschied nun das Landessozialgericht in Hamburg. Im vorliegendem Fall nahm ein Mann nach Einnahme eines Medikaments rapide über 30 kg ab und nichts passte ihm mehr, selbst die Schuhe waren zu groß. Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Erstausstattung ab. Solch ein Fall fällt jedoch unter "außergewöhnliche Umstände", wie etwa bei einem Brand. Dies ist der Fall, wenn die Gewichtsabnahme erheblich aus dem "üblichen Rahmen" fällt. Normalerweise muss man selbst Rücklagen bilden, um kaputte Sachen zu ersetzen. Bei "außergewöhnlichen Umständen" jedoch macht der Gesetzgeber eine Außnahme.
Bundessozialgericht Kasssel, Az.: Unbekannt
In manchen Bundesländern sind auch Klassenfahrten in Größenordnungen von über 1000€ möglich. Das Bundessozialgericht urteilte nun, dass das Jobcenter auch Fahrten dieser Größenordnung übernehmen müssen, denn ein finanzielles Limit sieht das SGB nicht vor. Grundvorraussetzung hierfür sei nur, dass das jeweilige Bundesland auch Ausflüge dieser Größe vorsieht. Auch wenn man sich zur Finanzierung wegen Nichtzahlung der Arge bereits Geld für die Klassenfahrt geliehen hat, ändert das nichts und die Jobcenter müssen zahlen.
Bundessozialgericht Kassel, Az.: VII ZB 7/11
Wer Schulden hat, der muss nicht bangen, dass sein Hartz IV Satz beim Jobcenter gepfändet wird: Dies ist nicht möglich sagte der Bundesgerichtshof. Dies gilt auch für Teilbeträge. Ein Existenzminimum muss gesichert sein und mehr ist ALG II nicht. Dies gilt auch für Schulden durch Straftaten.
Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 3 AS 5232/08
Bei unrechtmäßiger Abmahnung des Arbeitgebers dürfen die Jobcenter keine Leistungskürzung mehr aussprechen, welche sonst 30% betrug. Dies gilt aber nur, wenn sich der Arbeitgeber nicht arbeitsvertragwiedrig verhalten hat.
Sozialgericht Kiel, Az.: S 38 AS 588/10 ER
Normalerweise wird eine Betriebskostenrückzahlung (also z.B. Wasser, Heizung, etc.) von der Arge als Einkommen angerechnet. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Miete nur anteilig vom Jobcenter übernommen wird, weil z.B. die Miete höher ist als der Mietspiegel es vorgibt und der Bezieher etwas dazu zahlt. Ist dies nämlich der Fall, darf der Bezieher die Rückzahlung behalten. Laut Sozialgericht entstehe das Guthaben dann nämlich nicht durch die Leistung des Jobcenters, sondern auf Grund der Zuzahlung des Betroffenen.
Laut Sozialberatung Kiel gilt folgende Faustregel: Die Höhe der Rückzahlung, die man einbehalten darf, errechnet sich aus der eigenen Zuzahlung zur Miete x 12 Monate. Diese Summe darf von der Arge weder einbehalten noch zurückgefordert werden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westphalen, Az.: L 19 AS 796/11 B
Eine Zusicherung auf Übernahme der Mietkaution ist von der Arge nicht zwingend nötig, wenn eine Entscheidung darüber nicht fristgerecht getroffen wird und wiedrig durch die Behörde verzögert wird. Aber auch nur in diesem Ausnahmefall. Ansonsten gilt § 22 Absatz 6 Satz 1 SGB II weiter nur nach Zusicherung seitens des Jobcenters. Grundsätzlich gibt es die Mietkaution auch nur als Darlehen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westphalen, Az.: 19 AS 2130/19
"Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf die volle Deckungssumme" urteilte das Landessozialgericht. Bisher mussten die Beiträge vom Regelsatz bezahlt werden. Sicher ist das Urteil noch nicht, denn das Bundessozialgericht hat einer Revision zugestimmt. (Az.: B 14 ASW 110/11 R). Das abschließende Urteil wird erst in ein paar Monaten erwartet.
Sozialgericht Lüneburg, AZ.: S 90 AS 1742/09 ER
Unter bestimmten Umständen können nun auch Tilgungszahlungen bei Wohneigentum vom Leistungsträger übernommen werden; zum Fall.